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Ein Immobilienverkauf erfordert weit mehr als nur einen guten Preis – entscheidend sind eine fundierte Marktkenntnis, rechtliche Sicherheit und ein professionelles Vorgehen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess: von der realistischen Werteinschätzung über die Aufbereitung der Unterlagen bis hin zur Übergabe an den Käufer. Mit unserer Expertise sorgen wir für einen strukturierten Ablauf, minimieren Risiken und schaffen optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf – transparent, rechtssicher und auf Ihre Ziele abgestimmt.
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erfordert vom Sachverständigen nicht nur ein hohes Maß an Fachkompetenz, sondern auch persönliche Eignung und die Fähigkeit, anspruchsvolle Qualitätsstandards zu erfüllen. Dabei müssen alle inhaltlichen Anforderungen eines Gutachtens präzise umgesetzt werden. Unsere Gutachten entsprechen den strengen Qualitätsvorgaben der DIA (Deutschen Immobilienakademie an der Universität Freiburg GmbH) und sind somit nicht nur für Veräußerungsangelegenheiten und den Einsatz vor Gericht, sondern auch für steuerliche Zwecke uneingeschränkt geeignet.
Die angemessene Miete einer Immobilie basiert auf aktuelle Marktdaten, rechtliche Rahmenbedingungen und objektspezifische Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und Größe. Ein solches Gutachten ist insbesondere relevant für Vermieter, Mieter, Gerichte oder Behörden, beispielsweise bei Mietpreisverhandlungen, Streitigkeiten, Neuvermietungen oder steuerlichen Fragestellungen. Es dient dazu, eine fundierte und transparente Grundlage für Mietentscheidungen zu schaffen.
Die Überprüfung bzw. Plausibilisierung von Drittgutachten wird insbesondere dann erforderlich, wenn der Verdacht auf mögliche inhaltliche oder fachliche Fehler im vorliegenden Gutachten besteht. Dies ist vor allem bei drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen oder wichtigen Verhandlungen von entscheidender Bedeutung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Unklarheiten auszuräumen und eine klare Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Rechte und Lasten, wie beispielsweise Erbbaurechte oder Wohnrechte, erfordern eine präzise Analyse und umfassendes Fachwissen. Sie können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen und sind besonders bei Veräußerungen, Finanzierungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen von großer Bedeutung.
Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen sowohl Verbrauchsausweise als auch Bedarfsausweise – jeweils individuell abgestimmt auf Ihr Objekt und unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die energetische Bewertung Ihrer Immobilie und vermeiden rechtliche Fallstricke.
Ein Gutachten zur Entschädigung dient der objektiven Ermittlung von Ansprüchen bei Eingriffen in Eigentumsrechte, Enteignungen oder sonstigen Maßnahmen, die eine finanzielle Entschädigung erfordern.
Überlegen Sie, Ihre Immobilie zu verkaufen, sind sich aber unsicher über den richtigen Preis? Wir haben die perfekte Lösung für Sie! Für nur 39 € erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine qualifizierte Einschätzung des Verkaufspreises Ihrer Immobilie. Alles was Sie tun müssen ist unserer Bewertungsformular auszufüllen und Kontakt mit uns aufzunehmen – einfach, schnell und präzise. Nutzen Sie diesen Service, um bestens informiert in den Verkaufsprozess zu starten!
Durch die sogenannte Abschreibung (AfA) einer Immobilie können Eigentümer steuerliche Vorteile nutzen. Mit einem Restnutzungsdauergutachten, das die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie ermittelt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abschreibung gezielt zu optimieren und dadurch jährlich erhebliche Einsparungen zu erzielen.
Ein umfassendes Verkehrsgutachten ist nicht immer erforderlich. Für Angelegenheiten wie familieninterne Regelungen reicht oft ein Kurzgutachten aus. Mit unserem Kurzgutachten bieten wir Ihnen eine kompakte und dennoch vollständige Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB in übersichtlicher Form. Ihre Vorteile auf einen Blick: Ein Kurzgutachten ist kostengünstiger und lässt sich in deutlich kürzerer Zeit erstellen.
Für Banken und Kreditinstitute erstellen wir hochwertige und verlässliche Beleihungswertgutachten, die den Beleihungswert über die gesamte Laufzeit der Finanzierung präzise darstellen. Das Honorar für Beleihungswertgutachten wird abhängig vom Auftragsumfang individuell festgelegt. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Vereinbarung.
Solche Bewertungen sind besonders relevant bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren oder rechtlichen Streitigkeiten, bei denen der Wert einer Immobilie zu verschiedenen Zeitpunkten festgestellt werden muss.
Eine qualifizierte Energieberatung ist die Grundlage für durchdachte Sanierungsentscheidungen und den Zugang zu staatlichen Fördermitteln. Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erstellen wir für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – klar strukturiert, verständlich aufbereitet und exakt auf Ihr Gebäude abgestimmt. Der iSFP zeigt Ihnen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen in nachvollziehbaren Schritten auf – inklusive konkreter Einsparpotenziale und möglicher Förderungen. Für mehr Energieeffizienz, Wohnkomfort und langfristigen Werterhalt.
Ein Immobilienverkauf erfordert weit mehr als nur einen guten Preis – entscheidend sind eine fundierte Marktkenntnis, rechtliche Sicherheit und ein professionelles Vorgehen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess: von der realistischen Werteinschätzung über die Aufbereitung der Unterlagen bis hin zur Übergabe an den Käufer. Mit unserer Expertise sorgen wir für einen strukturierten Ablauf, minimieren Risiken und schaffen optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf – transparent, rechtssicher und auf Ihre Ziele abgestimmt.
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erfordert vom Sachverständigen nicht nur ein hohes Maß an Fachkompetenz, sondern auch persönliche Eignung und die Fähigkeit, anspruchsvolle Qualitätsstandards zu erfüllen. Dabei müssen alle inhaltlichen Anforderungen eines Gutachtens präzise umgesetzt werden. Unsere Gutachten entsprechen den strengen Qualitätsvorgaben der DIA (Deutschen Immobilienakademie an der Universität Freiburg GmbH) und sind somit nicht nur für Veräußerungsangelegenheiten und den Einsatz vor Gericht, sondern auch für steuerliche Zwecke uneingeschränkt geeignet.
Die angemessene Miete einer Immobilie basiert auf aktuelle Marktdaten, rechtliche Rahmenbedingungen und objektspezifische Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und Größe. Ein solches Gutachten ist insbesondere relevant für Vermieter, Mieter, Gerichte oder Behörden, beispielsweise bei Mietpreisverhandlungen, Streitigkeiten, Neuvermietungen oder steuerlichen Fragestellungen. Es dient dazu, eine fundierte und transparente Grundlage für Mietentscheidungen zu schaffen.
Die Überprüfung bzw. Plausibilisierung von Drittgutachten wird insbesondere dann erforderlich, wenn der Verdacht auf mögliche inhaltliche oder fachliche Fehler im vorliegenden Gutachten besteht. Dies ist vor allem bei drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen oder wichtigen Verhandlungen von entscheidender Bedeutung. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Unklarheiten auszuräumen und eine klare Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Rechte und Lasten, wie beispielsweise Erbbaurechte oder Wohnrechte, erfordern eine präzise Analyse und umfassendes Fachwissen. Sie können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen und sind besonders bei Veräußerungen, Finanzierungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen von großer Bedeutung.
Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen sowohl Verbrauchsausweise als auch Bedarfsausweise – jeweils individuell abgestimmt auf Ihr Objekt und unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die energetische Bewertung Ihrer Immobilie und vermeiden rechtliche Fallstricke.
Ein Gutachten zur Entschädigung dient der objektiven Ermittlung von Ansprüchen bei Eingriffen in Eigentumsrechte, Enteignungen oder sonstigen Maßnahmen, die eine finanzielle Entschädigung erfordern.
Überlegen Sie, Ihre Immobilie zu verkaufen, sind sich aber unsicher über den richtigen Preis? Wir haben die perfekte Lösung für Sie! Für nur 39 € erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine qualifizierte Einschätzung des Verkaufspreises Ihrer Immobilie. Alles was Sie tun müssen ist unserer Formular auszufüllen und Kontakt mit uns aufzunehmen –einfach, schnell und präzise. Nutzen Sie diesen Service, um bestens informiert in den Verkaufsprozess zu starten!
Durch die sogenannte Abschreibung (AfA) einer Immobilie können Eigentümer steuerliche Vorteile nutzen. Mit einem Restnutzungsdauergutachten, das die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie ermittelt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abschreibung gezielt zu optimieren und dadurch jährlich erhebliche Einsparungen zu erzielen.
Ein umfassendes Verkehrsgutachten ist nicht immer erforderlich. Für Angelegenheiten wie familieninterne Regelungen reicht oft ein Kurzgutachten aus. Mit unserem Kurzgutachten bieten wir Ihnen eine kompakte und dennoch vollständige Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB in übersichtlicher Form. Ihre Vorteile auf einen Blick: Ein Kurzgutachten ist kostengünstiger und lässt sich in deutlich kürzerer Zeit erstellen.
Für Banken und Kreditinstitute erstellen wir hochwertige und verlässliche Beleihungswertgutachten, die den Beleihungswert über die gesamte Laufzeit der Finanzierung präzise darstellen. Das Honorar für Beleihungswertgutachten wird abhängig vom Auftragsumfang individuell festgelegt. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Vereinbarung.
Solche Bewertungen sind besonders relevant bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren oder rechtlichen Streitigkeiten, bei denen der Wert einer Immobilie zu verschiedenen Zeitpunkten festgestellt werden muss.
Eine qualifizierte Energieberatung ist die Grundlage für durchdachte Sanierungsentscheidungen und den Zugang zu staatlichen Fördermitteln. Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erstellen wir für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – klar strukturiert, verständlich aufbereitet und exakt auf Ihr Gebäude abgestimmt. Der iSFP zeigt Ihnen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen in nachvollziehbaren Schritten auf – inklusive konkreter Einsparpotenziale und möglicher Förderungen. Für mehr Energieeffizienz, Wohnkomfort und langfristigen Werterhalt.
Ein Immobilienverkauf erfordert weit mehr als nur einen guten Preis – entscheidend sind eine fundierte Marktkenntnis, rechtliche Sicherheit und ein professionelles Vorgehen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess: von der realistischen Werteinschätzung über die Aufbereitung der Unterlagen bis hin zur Übergabe an den Käufer. Mit unserer Expertise sorgen wir für einen strukturierten Ablauf, minimieren Risiken und schaffen optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf – transparent, rechtssicher und auf Ihre Ziele abgestimmt.
Überlegen Sie, Ihre Immobilie zu verkaufen, sind sich aber unsicher über den richtigen Preis? Wir haben die perfekte Lösung für Sie! Für nur 39 € erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine qualifizierte Einschätzung des Verkaufspreises Ihrer Immobilie. Alles was Sie tun müssen ist unserer Formular auszufüllen und Kontakt mit uns aufzunehmen –einfach, schnell und präzise. Nutzen Sie diesen Service, um bestens informiert in den Verkaufsprozess zu starten!
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erfordert vom Sachverständigen nicht nur ein hohes Maß an Fachkompetenz, sondern auch persönliche Eignung und die Fähigkeit, anspruchsvolle Qualitätsstandards zu erfüllen. Dabei müssen alle inhaltlichen Anforderungen eines Gutachtens präzise umgesetzt werden. Unsere Gutachten entsprechen den strengen Qualitätsvorgaben der DIA (Deutschen Immobilienakademie an der Universität Freiburg GmbH) und sind somit nicht nur für Veräußerungsangelegenheiten und den Einsatz vor Gericht, sondern auch für steuerliche Zwecke uneingeschränkt geeignet.
Ein umfassendes Verkehrsgutachten ist nicht immer erforderlich. Für Angelegenheiten wie familieninterne Regelungen reicht oft ein Kurzgutachten aus. Mit unserem Kurzgutachten bieten wir Ihnen eine kompakte und dennoch vollständige Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB in übersichtlicher Form. Ihre Vorteile auf einen Blick: Ein Kurzgutachten ist kostengünstiger und lässt sich in deutlich kürzerer Zeit erstellen.
Die Überprüfung bzw. Plausibilisierung von Drittgutachten wird insbesondere dann erforderlich, wenn der Verdacht auf mögliche inhaltliche oder fachliche Fehler im vorliegenden Gutachten besteht. Dies ist vor allem bei drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen oder wichtigen Verhandlungen von entscheidender Bedeutung. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Unklarheiten auszuräumen und eine klare Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Für Banken und Kreditinstitute erstellen wir hochwertige und verlässliche Beleihungswertgutachten, die den Beleihungswert über die gesamte Laufzeit der Finanzierung präzise darstellen. Das Honorar für Beleihungswertgutachten wird abhängig vom Auftragsumfang individuell festgelegt. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Vereinbarung.
Rechte und Lasten, wie beispielsweise Erbbaurechte oder Wohnrechte, erfordern eine präzise Analyse und umfassendes Fachwissen. Sie können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen und sind besonders bei Veräußerungen, Finanzierungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen von großer Bedeutung.
Solche Bewertungen sind besonders relevant bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren oder rechtlichen Streitigkeiten, bei denen der Wert einer Immobilie zu verschiedenen Zeitpunkten festgestellt werden muss.
Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen sowohl Verbrauchsausweise als auch Bedarfsausweise – jeweils individuell abgestimmt auf Ihr Objekt und unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die energetische Bewertung Ihrer Immobilie und vermeiden rechtliche Fallstricke.
Eine qualifizierte Energieberatung ist die Grundlage für durchdachte Sanierungsentscheidungen und den Zugang zu staatlichen Fördermitteln. Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erstellen wir für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – klar strukturiert, verständlich aufbereitet und exakt auf Ihr Gebäude abgestimmt. Der iSFP zeigt Ihnen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen in nachvollziehbaren Schritten auf – inklusive konkreter Einsparpotenziale und möglicher Förderungen. Für mehr Energieeffizienz, Wohnkomfort und langfristigen Werterhalt.
Fundierte akademische Ausbildung mit Schwerpunkt in Immobilienwirtschaft und Immobilienbewertung.
Expertise in der Bewertung von Grundstücken, Mieten und Pachten sowie in der Beleihungswertermittlung, erworben an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH.
Spezialisierte Qualifikation zur Erstellung von Beleihungswertgutachten im finanzwirtschaftlichen Kontext gemäß §16 PfandBG.
Qualifikation zur internationalen Immobilienbewertung nach anerkannten Standards.
Fachwissen auf Expertenniveau, ergänzt durch die Befähigung zur Ausbildung von Immobilienkaufleuten.
Spezialist für energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden.
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 – Garant für höchste Kompetenz und Qualität.
Anerkannter europäischer Bewertungsexperte nach einheitlichen, europaweit gültigen Qualitätsstandards.
Fundierte akademische Ausbildung mit Schwerpunkt in Immobilienwirtschaft und Immobilienbewertung.
Expertise in der Bewertung von Grundstücken, Mieten und Pachten sowie in der Beleihungswertermittlung, erworben an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH.
Spezialisierte Qualifikation zur Erstellung von Beleihungswertgutachten im finanzwirtschaftlichen Kontext gemäß §16 PfandBG.
Qualifikation zur internationalen Immobilienbewertung nach anerkannten Standards.
Fachwissen auf Expertenniveau, ergänzt durch die Befähigung zur Ausbildung von Immobilienkaufleuten.
Spezialist für energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden.
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 – Garant für höchste Kompetenz und Qualität.
Anerkannter europäischer Bewertungsexperte nach einheitlichen, europaweit gültigen Qualitätsstandards.
Expertise in der Bewertung von Grundstücken, Mieten und Pachten nach nationalen und internationalen Standards sowie in der Beleihungswertermittlung, erworben an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH.
Fachwissen auf Expertenniveau, ergänzt durch die Befähigung zur Ausbildung von Immobilienkaufleuten.
Spezialist für energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden.
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 – Garant für höchste Kompetenz und Qualität.
Anerkannter europäischer Bewertungsexperte nach einheitlichen, europaweit gültigen Qualitätsstandards.
Eine gründliche Begutachtung vor Ort, um den ersten Eindruck und wichtige Details aufzunehmen.
Systematische Erfassung aller relevanten Eigenschaften des Objekts und Erstellung einer Fotodokumentation.
Analyse der zur Verfügung stehenden Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Aktive Einholung benötigter Unterlagen bei Behörden, Archiven oder Eigentümern.
Sicherstellung rechtlicher Transparenz durch Überprüfung der Eigentümerstrukturen.
Prüfung von Grundbucheinträgen, Dienstbarkeiten und sonstigen Einschränkungen.
Bewertung der bestehenden Bebauung sowie deren Übereinstimmung mit dem Baurecht.
Einschätzung der Standortqualität, Infrastruktur und regionalen Entwicklungsperspektiven.
Sicherstellung, dass keine umweltbedingten oder baulichen Risiken bestehen.
Feststellung denkmalrechtlicher Auflagen und deren Einfluss auf die Immobilie.
Einschätzung des baulichen und energetischen Zustands des Gebäudes.
Identifikation von Maßnahmen zur Werterhaltung oder -steigerung.
Eine gründliche Begutachtung vor Ort, um den ersten Eindruck und wichtige Details aufzunehmen.
Systematische Erfassung aller relevanten Eigenschaften des Objekts und Erstellung einer Fotodokumentation.
Analyse der zur Verfügung stehenden Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Aktive Einholung benötigter Unterlagen bei Behörden, Archiven oder Eigentümern.
Sicherstellung rechtlicher Transparenz durch Überprüfung der Eigentümerstrukturen.
Prüfung von Grundbucheinträgen, Dienstbarkeiten und sonstigen Einschränkungen.
Bewertung der bestehenden Bebauung sowie deren Übereinstimmung mit dem Baurecht.
Einschätzung der Standortqualität, Infrastruktur und regionalen Entwicklungsperspektiven.
Sicherstellung, dass keine umweltbedingten oder baulichen Risiken bestehen.
Feststellung denkmalrechtlicher Auflagen und deren Einfluss auf die Immobilie.
Einschätzung des baulichen und energetischen Zustands des Gebäudes.
Identifikation von Maßnahmen zur Werterhaltung oder -steigerung.
Eine gründliche Begutachtung vor Ort, um den ersten Eindruck und wichtige Details aufzunehmen.
Systematische Erfassung aller relevanten Eigenschaften des Objekts und Erstellung einer Fotodokumentation.
Analyse der zur Verfügung stehenden Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Aktive Einholung benötigter Unterlagen bei Behörden, Archiven oder Eigentümern.
Sicherstellung rechtlicher Transparenz durch Überprüfung der Eigentümerstrukturen.
Prüfung von Grundbucheinträgen, Dienstbarkeiten und sonstigen Einschränkungen.
Bewertung der bestehenden Bebauung sowie deren Übereinstimmung mit dem Baurecht.
Einschätzung der Standortqualität, Infrastruktur und regionalen Entwicklungsperspektiven.
Sicherstellung, dass keine umweltbedingten oder baulichen Risiken bestehen.
Feststellung denkmalrechtlicher Auflagen und deren Einfluss auf die Immobilie.
Einschätzung des baulichen und energetischen Zustands des Gebäudes.
Identifikation von Maßnahmen zur Werterhaltung oder -steigerung.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags. Um Ihnen eine klare Orientierung zu bieten, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der Honorare, differenziert nach den verschiedenen Leistungsbereichen. So können Sie sich vorab ein realistisches Bild der zu erwartenden Kosten machen – transparent, fair und nachvollziehbar.
Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € |
---|---|---|---|---|---|
bis 150 T | 2.300,- | 1,25 Mio. | 3.800,- | 7,00 Mio. | 9.500,- |
200 T | 2.400,- | 1,50 Mio. | 4.100,- | 8,00 Mio. | 10.500,- |
300 T | 2.600,- | 1,75 Mio. | 4.400,- | 9,00 Mio. | 11.500,- |
400 T | 2.750,- | 2,00 Mio. | 4.700,- | 10,00 Mio. | 12.500,- |
500 T | 2.900,- | 2,50 Mio. | 5.300,- | 15,00 Mio. | 15.000,- |
600 T | 3.000,- | 3,00 Mio. | 5.800,- | 20,00 Mio. | 18.000,- |
700 T | 3.100,- | 4,00 Mio. | 7.000,- | >25,00 Mio. | 21.000,- |
800 T | 3.200,- | 5,00 Mio. | 7.800,- | ||
1,00 Mio. | 3.500,- | 6,00 Mio. | 8.600,- |
Wert in € | Honorar in € |
---|---|
bis 500 T | 950,- |
1,00 Mio. | 1.500,- |
1,50 Mio. | 2.000,- |
2,00 Mio. | 2.500,- |
2,50 Mio. | 3.500,- |
5,00 Mio. | 5.000,- |
10,00 Mio. | 7.500,- |
15,00 Mio. | 11.000,- |
>20,00 Mio. | 15.000,- |
Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € |
---|---|---|---|---|---|
bis 150 T | 1.850,- | 1,25 Mio. | 3.050,- | 7,00 Mio. | 7.600,- |
200 T | 1.900,- | 1,50 Mio. | 3.300,- | 8,00 Mio. | 8.400,- |
300 T | 2.100,- | 1,75 Mio. | 3.550,- | 9,00 Mio. | 9.200,- |
400 T | 2.200,- | 2,00 Mio. | 3.750,- | 10,00 Mio. | 10.000,- |
500 T | 2.300,- | 2,50 Mio. | 4.250,- | 15,00 Mio. | 12.000,- |
600 T | 2.400,- | 3,00 Mio. | 4.650,- | 20,00 Mio. | 14.400,- |
700 T | 2.500,- | 4,00 Mio. | 5.600,- | >25,00 Mio. | 16.800,- |
800 T | 2.550,- | 5,00 Mio. | 6.250,- | ||
1,00 Mio. | 2.800,- | 6,00 Mio. | 6.900,- |
Wert in € | Honorar in € |
---|---|
bis 1,00 Mio. | 990,- |
1,50 Mio. | 1.490,- |
2,00 Mio. | 1.990,- |
2,50 Mio. | 2.490,- |
5,00 Mio. | 4.490,- |
10,00 Mio. | 7.490,- |
15,00 Mio. | 10.900,- |
>20,00 Mio. | 14.900,- |
Besonderheiten | Korrekturfaktor | Bemerkungen |
---|---|---|
mehrere Wertermittlungsstichtage | beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag: nur einmal den Faktor pro Datum | |
pro Stichtag | +25% | |
mehrere Qualitätsstichtage | ||
pro weiteren Stichtag | +25% | |
Rechte am Grundstück | ||
Erbbaurecht | +40% | nur für die Wertermittlung eines Erbbaurechts oder eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks |
Wegerecht u. ä. | +20% | |
Leitungsrecht u. ä. | +20% | |
Wohnungsrechte | +30% | |
Nießbrauchsrecht | +30% | |
Überbau | +30% |
Bei mehreren Rechten ohne Gemeinsamkeiten werden die einzelnen Korrekturfaktoren addiert. Bei Rechten gleicher Voraussetzungen (z. B. Nießbrauch und Wohnungsrecht für die gleiche Person) wird ein Recht mit vollem Korrekturfaktor und jedes weitere Recht mit halbem Korrekturfaktor angerechnet.
Auslagen für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Für besondere Leistungen, wie die örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, die Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag von 20 % bis 50 % je nach Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen.
Alle Angaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Folgende Unterlagen sollten dem Sachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wer-den:
Grundbuchauszug: Aktuelle Eintragung zur Klärung von Eigentums- und Belastungsverhält-nissen.
Amtlicher Lageplan: Zur genauen Lagebestimmung und Grundstückszuordnung.
Baulastenauskunft: Information über mögliche Baulasten und Einschränkungen.
Altlastenauskunft: Hinweise auf umweltbedingte Belastungen des Grundstücks.
Miet- und Pachtverträge: Relevante Vertragsbedingungen für die Bewertung.
Aktueller Energieausweis: Energiebilanz des Gebäudes als wichtiger Bewertungsfaktor.
Anliegerbescheinigung / Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft: Information über noch offene Beiträge.
Vorhandene Wertermittlungen: Frühere Gutachten zur Vergleichs- und Orientierungshilfe.
Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechten): Grundlage zur Bewertung von Erbbaurechten.
Eintragungsbewilligung zu Rechten in Abt. II des Grundbuchs: Details zu Belastungen und Rechten.
Bauzeichnungen/Grundrisse: Übersicht über die bauliche Struktur und Raumaufteilung.
Wohn- und Nutzflächenberechnung: Grundlage für die Wertermittlung.
Modernisierungsaufstellung der letzten 20 Jahre: Nachweis durchgeführter wertsteigernder Maßnahmen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung (bei Wohnungs- / Teileigentum): Nachweis der rechtli-chen Abgrenzung einzelner Einheiten.
Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen): Regelungen zur Aufteilung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums.
Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung: Hinweise auf bestehende Fördermittel oder Bindungen.
Baugenehmigung: Nachweis der rechtlichen Zulässigkeit der bestehenden baulichen Anlagen.
Verwaltervertrag: Informationen zu den Rechten und Pflichten des Hausverwalters – relevant bei Wohnungseigentum.
Beschlusssammlung der WEG (bei Wohnungs-/Teileigentum): Übersicht über gemein-schaftliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft.
3 letzten Eigentümerversammlungsprotokolle (bei Wohnungs-/Teileigentum): Nachvoll-ziehbarkeit vergangener Beschlüsse und geplanter Maßnahmen.
Kaufvertrag und falls vorhanden Verkaufsexposé: Dokumentation der Eigentumsübertra-gung und Angebotsunterlagen zur Marktanalyse.
Gebäudeversicherungsnachweis: Absicherung gegen Schadensfälle – relevant für die Risiko- und Kostenbewertung.
3 letzten Hausgeldabrechnungen bzw. die 3 letzten Abrechnungen von Nebenkosten (Gas, Wasser etc.): Überblick über laufende Kosten und Rücklagenbildung.
Wirtschaftspläne: Prognostizierte Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft – wichtig für Wertermittlung und Zukunftsplanung.
Personalausweis / Reisepass: Identitätsnachweis zur rechtssicheren Beauftragung.
Unterschriebener Auftrag und unterschriebene Widerrufsbelehrung: Formale Grundlage und rechtliche Absicherung des Auftragsverhältnisses.
Diese Dokumente sind essenziell, um eine vollständige und rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie sicherzustellen.
Zusätzliche oder besondere Leistungen müssen separat beauftragt werden und werden nach tatsächlichem Aufwand wie folgt abgerechnet:
Leistung | Preis (zzgl. 19% MwSt.) |
---|---|
Stundensatz je Std. | 130,00 € |
Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km | 0,95 € |
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post und Telefonkosten) in Prozent der Netto-Rechnungssumme. | 5 % |
Die angegebene Nebenkostenpauschale umfasst den Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in einfacher Ausführung. Für jede zusätzliche Ausfertigung fällt eine Gebühr von 2,00 € brutto pro Seite an.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags. Um Ihnen eine klare Orientierung zu bieten, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der Honorare, differenziert nach den verschiedenen Leistungsbereichen. So können Sie sich vorab ein realistisches Bild der zu erwartenden Kosten machen – transparent, fair und nachvollziehbar.
Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € |
---|---|---|---|---|---|
bis 150 T | 2.300,- | 1,25 Mio. | 3.800,- | 7,00 Mio. | 9.500,- |
200 T | 2.400,- | 1,50 Mio. | 4.100,- | 8,00 Mio. | 10.500,- |
300 T | 2.600,- | 1,75 Mio. | 4.400,- | 9,00 Mio. | 11.500,- |
400 T | 2.750,- | 2,00 Mio. | 4.700,- | 10,00 Mio. | 12.500,- |
500 T | 2.900,- | 2,50 Mio. | 5.300,- | 15,00 Mio. | 15.000,- |
600 T | 3.000,- | 3,00 Mio. | 5.800,- | 20,00 Mio. | 18.000,- |
700 T | 3.100,- | 4,00 Mio. | 7.000,- | >25,00 Mio. | 21.000,- |
800 T | 3.200,- | 5,00 Mio. | 7.800,- | ||
1,00 Mio. | 3.500,- | 6,00 Mio. | 8.600,- |
Wert in € | Honorar in € |
---|---|
bis 500 T | 950,- |
1,00 Mio. | 1.500,- |
1,50 Mio. | 2.000,- |
2,00 Mio. | 2.500,- |
2,50 Mio. | 3.500,- |
5,00 Mio. | 5.000,- |
10,00 Mio. | 7.500,- |
15,00 Mio. | 11.000,- |
>20,00 Mio. | 15.000,- |
Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € |
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bis 150 T | 1.850,- | 1,25 Mio. | 3.050,- | 7,00 Mio. | 7.600,- |
200 T | 1.900,- | 1,50 Mio. | 3.300,- | 8,00 Mio. | 8.400,- |
300 T | 2.100,- | 1,75 Mio. | 3.550,- | 9,00 Mio. | 9.200,- |
400 T | 2.200,- | 2,00 Mio. | 3.750,- | 10,00 Mio. | 10.000,- |
500 T | 2.300,- | 2,50 Mio. | 4.250,- | 15,00 Mio. | 12.000,- |
600 T | 2.400,- | 3,00 Mio. | 4.650,- | 20,00 Mio. | 14.400,- |
700 T | 2.500,- | 4,00 Mio. | 5.600,- | >25,00 Mio. | 16.800,- |
800 T | 2.550,- | 5,00 Mio. | 6.250,- | ||
1,00 Mio. | 2.800,- | 6,00 Mio. | 6.900,- |
Wert in € | Honorar in € |
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bis 1,00 Mio. | 990,- |
1,50 Mio. | 1.490,- |
2,00 Mio. | 1.990,- |
2,50 Mio. | 2.490,- |
5,00 Mio. | 4.490,- |
10,00 Mio. | 7.490,- |
15,00 Mio. | 10.900,- |
>20,00 Mio. | 14.900,- |
Besonderheiten | Korrekturfaktor | Bemerkungen |
---|---|---|
mehrere Wertermittlungsstichtage | beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag: nur einmal den Faktor pro Datum | |
pro Stichtag | +25% | |
mehrere Qualitätsstichtage | ||
pro weiteren Stichtag | +25% | |
Rechte am Grundstück | ||
Erbbaurecht | +40% | nur für die Wertermittlung eines Erbbaurechts oder eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks |
Wegerecht u. ä. | +20% | |
Leitungsrecht u. ä. | +20% | |
Wohnungsrechte | +30% | |
Nießbrauchsrecht | +30% | |
Überbau | +30% |
Bei mehreren Rechten ohne Gemeinsamkeiten werden die einzelnen Korrekturfaktoren addiert. Bei Rechten gleicher Voraussetzungen (z. B. Nießbrauch und Wohnungsrecht für die gleiche Person) wird ein Recht mit vollem Korrekturfaktor und jedes weitere Recht mit halbem Korrekturfaktor angerechnet.
Auslagen für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Für besondere Leistungen, wie die örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, die Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag von 20 % bis 50 % je nach Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen.
Alle Angaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Folgende Unterlagen sollten dem Sachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wer-den:
Grundbuchauszug: Aktuelle Eintragung zur Klärung von Eigentums- und Belastungsverhält-nissen.
Amtlicher Lageplan: Zur genauen Lagebestimmung und Grundstückszuordnung.
Baulastenauskunft: Information über mögliche Baulasten und Einschränkungen.
Altlastenauskunft: Hinweise auf umweltbedingte Belastungen des Grundstücks.
Miet- und Pachtverträge: Relevante Vertragsbedingungen für die Bewertung.
Aktueller Energieausweis: Energiebilanz des Gebäudes als wichtiger Bewertungsfaktor.
Anliegerbescheinigung / Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft: Information über noch offene Beiträge.
Vorhandene Wertermittlungen: Frühere Gutachten zur Vergleichs- und Orientierungshilfe.
Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechten): Grundlage zur Bewertung von Erbbaurechten.
Eintragungsbewilligung zu Rechten in Abt. II des Grundbuchs: Details zu Belastungen und Rechten.
Bauzeichnungen/Grundrisse: Übersicht über die bauliche Struktur und Raumaufteilung.
Wohn- und Nutzflächenberechnung: Grundlage für die Wertermittlung.
Modernisierungsaufstellung der letzten 20 Jahre: Nachweis durchgeführter wertsteigernder Maßnahmen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung (bei Wohnungs- / Teileigentum): Nachweis der rechtli-chen Abgrenzung einzelner Einheiten.
Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen): Regelungen zur Aufteilung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums.
Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung: Hinweise auf bestehende Fördermittel oder Bindungen.
Baugenehmigung: Nachweis der rechtlichen Zulässigkeit der bestehenden baulichen Anlagen.
Verwaltervertrag: Informationen zu den Rechten und Pflichten des Hausverwalters – relevant bei Wohnungseigentum.
Beschlusssammlung der WEG (bei Wohnungs-/Teileigentum): Übersicht über gemein-schaftliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft.
3 letzten Eigentümerversammlungsprotokolle (bei Wohnungs-/Teileigentum): Nachvoll-ziehbarkeit vergangener Beschlüsse und geplanter Maßnahmen.
Kaufvertrag und falls vorhanden Verkaufsexposé: Dokumentation der Eigentumsübertra-gung und Angebotsunterlagen zur Marktanalyse.
Gebäudeversicherungsnachweis: Absicherung gegen Schadensfälle – relevant für die Risiko- und Kostenbewertung.
3 letzten Hausgeldabrechnungen bzw. die 3 letzten Abrechnungen von Nebenkosten (Gas, Wasser etc.): Überblick über laufende Kosten und Rücklagenbildung.
Wirtschaftspläne: Prognostizierte Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft – wichtig für Wertermittlung und Zukunftsplanung.
Personalausweis / Reisepass: Identitätsnachweis zur rechtssicheren Beauftragung.
Unterschriebener Auftrag und unterschriebene Widerrufsbelehrung: Formale Grundlage und rechtliche Absicherung des Auftragsverhältnisses.
Diese Dokumente sind essenziell, um eine vollständige und rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie sicherzustellen.
Zusätzliche oder besondere Leistungen müssen separat beauftragt werden und werden nach tatsächlichem Aufwand wie folgt abgerechnet:
Leistung | Preis (zzgl. 19% MwSt.) |
---|---|
Stundensatz je Std. | 130,00 € |
Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km | 0,95 € |
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post und Telefonkosten) in Prozent der Netto-Rechnungssumme. | 5 % |
Die angegebene Nebenkostenpauschale umfasst den Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in einfacher Ausführung. Für jede zusätzliche Ausfertigung fällt eine Gebühr von 2,00 € brutto pro Seite an.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags. Um Ihnen eine klare Orientierung zu bieten, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der Honorare, differenziert nach den verschiedenen Leistungsbereichen. So können Sie sich vorab ein realistisches Bild der zu erwartenden Kosten machen – transparent, fair und nachvollziehbar.
Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € |
---|---|---|---|---|---|
bis 150 T | 2.300,- | 1,25 Mio. | 3.800,- | 7,00 Mio. | 9.500,- |
200 T | 2.400,- | 1,50 Mio. | 4.100,- | 8,00 Mio. | 10.500,- |
300 T | 2.600,- | 1,75 Mio. | 4.400,- | 9,00 Mio. | 11.500,- |
400 T | 2.750,- | 2,00 Mio. | 4.700,- | 10,00 Mio. | 12.500,- |
500 T | 2.900,- | 2,50 Mio. | 5.300,- | 15,00 Mio. | 15.000,- |
600 T | 3.000,- | 3,00 Mio. | 5.800,- | 20,00 Mio. | 18.000,- |
700 T | 3.100,- | 4,00 Mio. | 7.000,- | >25,00 Mio. | 21.000,- |
800 T | 3.200,- | 5,00 Mio. | 7.800,- | ||
1,00 Mio. | 3.500,- | 6,00 Mio. | 8.600,- |
Wert in € | Honorar in € |
---|---|
bis 500 T | 950,- |
1,00 Mio. | 1.500,- |
1,50 Mio. | 2.000,- |
2,00 Mio. | 2.500,- |
2,50 Mio. | 3.500,- |
5,00 Mio. | 5.000,- |
10,00 Mio. | 7.500,- |
15,00 Mio. | 11.000,- |
>20,00 Mio. | 15.000,- |
Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € | Wert in € | Honorar in € |
---|---|---|---|---|---|
bis 150 T | 1.850,- | 1,25 Mio. | 3.050,- | 7,00 Mio. | 7.600,- |
200 T | 1.900,- | 1,50 Mio. | 3.300,- | 8,00 Mio. | 8.400,- |
300 T | 2.100,- | 1,75 Mio. | 3.550,- | 9,00 Mio. | 9.200,- |
400 T | 2.200,- | 2,00 Mio. | 3.750,- | 10,00 Mio. | 10.000,- |
500 T | 2.300,- | 2,50 Mio. | 4.250,- | 15,00 Mio. | 12.000,- |
600 T | 2.400,- | 3,00 Mio. | 4.650,- | 20,00 Mio. | 14.400,- |
700 T | 2.500,- | 4,00 Mio. | 5.600,- | >25,00 Mio. | 16.800,- |
800 T | 2.550,- | 5,00 Mio. | 6.250,- | ||
1,00 Mio. | 2.800,- | 6,00 Mio. | 6.900,- |
Wert in € | Honorar in € |
---|---|
bis 1,00 Mio. | 990,- |
1,50 Mio. | 1.490,- |
2,00 Mio. | 1.990,- |
2,50 Mio. | 2.490,- |
5,00 Mio. | 4.490,- |
10,00 Mio. | 7.490,- |
15,00 Mio. | 10.900,- |
>20,00 Mio. | 14.900,- |
Besonderheiten | Korrekturfaktor | Bemerkungen |
---|---|---|
mehrere Wertermittlungsstichtage | beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag: nur einmal den Faktor pro Datum | |
pro Stichtag | +25% | |
mehrere Qualitätsstichtage | ||
pro weiteren Stichtag | +25% | |
Rechte am Grundstück | ||
Erbbaurecht | +40% | nur für die Wertermittlung eines Erbbaurechts oder eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks |
Wegerecht u. ä. | +20% | |
Leitungsrecht u. ä. | +20% | |
Wohnungsrechte | +30% | |
Nießbrauchsrecht | +30% | |
Überbau | +30% |
Bei mehreren Rechten ohne Gemeinsamkeiten werden die einzelnen Korrekturfaktoren addiert. Bei Rechten gleicher Voraussetzungen (z. B. Nießbrauch und Wohnungsrecht für die gleiche Person) wird ein Recht mit vollem Korrekturfaktor und jedes weitere Recht mit halbem Korrekturfaktor angerechnet.
Auslagen für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Für besondere Leistungen, wie die örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, die Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag von 20 % bis 50 % je nach Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen.
Alle Angaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Folgende Unterlagen sollten dem Sachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
– Grundbuchauszug: Aktuelle Eintragung zur Klärung von Eigentums- und Belastungsverhältnissen.
– Flurkarte oder amtlicher Lageplan: Zur genauen Lagebestimmung und Grundstückszuordnung.
– Baulastenauskunft: Information über mögliche Baulasten und Einschränkungen.
– Altlastenauskunft: Hinweise auf umweltbedingte Belastungen des Grundstücks.
– Miet- und Pachtverträge: Relevante Vertragsbedingungen für die Bewertung.
– Aktueller Energieausweis: Energiebilanz des Gebäudes als wichtiger Bewertungsfaktor.
– Anliegerbescheinigung / Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft: Information über noch offene Beiträge.
– Vorhandene Wertermittlungen: Frühere Gutachten zur Vergleichs- und Orientierungshilfe.
– Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechten): Grundlage zur Bewertung von Erbbaurechten.
– Eintragungsbewilligung zu Rechten in Abt. II des Grundbuchs: Details zu Belastungen und Rechten.
– Bauzeichnungen/Grundrisse: Übersicht über die bauliche Struktur und Raumaufteilung.
– Wohn- und Nutzflächenberechnung: Grundlage für die Wertermittlung.
– Modernisierungsaufstellung der letzten 20 Jahre: Nachweis durchgeführter wertsteigernder Maßnahmen.
– Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen): Regelungen zur Aufteilung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums.
– Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung: Hinweise auf bestehende Fördermittel oder Bindungen.
Diese Dokumente sind essenziell, um eine vollständige und rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie sicherzustellen.
Zusätzliche oder besondere Leistungen müssen separat beauftragt werden und werden nach tatsächlichem Aufwand wie folgt abgerechnet:
Leistung | Preis (zzgl. 19% MwSt.) |
Stundensatz je Std. | 130,00 € |
Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km | 0,95 € |
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post und Telefonkosten) in Prozent der Netto-Rechnungssumme. | 5 % |
Die angegebene Nebenkostenpauschale umfasst den Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in einfacher Ausführung. Für jede zusätzliche Ausfertigung fällt eine Gebühr von 2,00 € brutto pro Seite an.
„Ich habe ein Gutachten für steuerliche Zwecke in Auftrag gegeben und bin absolut zufrieden. Der Gutachter war sehr professionell, präzise und hat sämtliche relevanten Aspekte klar, verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Vielen Dank für die zügige Bearbeitung!“
„Die Einschätzung des Verkaufspreises war jeden Cent wert! Zeitnah erhielt ich eine fundierte und präzise Bewertung, die meine eigene Einschätzung zu einer angebotenen Eigentumswohnung vollständig bestätigt hat. Ich kann diesen Service nur weiterempfehlen!“
„Als Immobilienmakler schätze ich die Zusammenarbeit mit Herrn Arampatzis sehr. Besonders bei komplexen oder anspruchsvollen Themen ist er stets eine verlässliche Hilfe und ein wertvoller Partner. Ein echter Profi auf seinem Gebiet, auf den man sich jederzeit verlassen kann!“
„Ich habe ein Gutachten für steuerliche Zwecke in Auftrag gegeben und bin absolut zufrieden. Der Gutachter war sehr professionell, präzise und hat sämtliche relevanten Aspekte klar, verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Vielen Dank für die zügige Bearbeitung!“
„Die Einschätzung des Verkaufspreises war jeden Cent wert! Zeitnah erhielt ich eine fundierte und präzise Bewertung, die meine eigene Einschätzung zu einer angebotenen Eigentumswohnung vollständig bestätigt hat. Ich kann diesen Service nur weiterempfehlen!“
„Als Immobilienmakler schätze ich die Zusammenarbeit mit Herrn Arampatzis sehr. Besonders bei komplexen oder anspruchsvollen Themen ist er stets eine verlässliche Hilfe und ein wertvoller Partner. Ein echter Profi auf seinem Gebiet, auf den man sich jederzeit verlassen kann!“
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